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   BVerwG, 24.08.1976 - IV B 93.76   

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https://dejure.org/1976,3379
BVerwG, 24.08.1976 - IV B 93.76 (https://dejure.org/1976,3379)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1976 - IV B 93.76 (https://dejure.org/1976,3379)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1976 - IV B 93.76 (https://dejure.org/1976,3379)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Substantiierung einer revisionsrechtlich relevanten Divergenz von Verwaltungsgerichtsurteilen mit der höchstrichterlichen Rechtssprechung - Bauordnungsrechtliche Ausgestaltung der Zulässigkeit von Brückenwerbung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.08.1961 - I C 167.59

    Landesrechtliches Verbot von Werbemitteln an Brücken ohne Rücksicht auf

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1976 - 4 B 93.76
    Deswegen kommt es nicht darauf an, daß sich keine der zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts mit § 49 Abs. 5 der Niedersächsischen Bauordnung vom 23. Juli 1973 (GVBl. 259) - NBO - oder auch nur mit einer damit annähernd übereinstimmenden Vorschrift befaßt, wenn man vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1961 - BVerwG I C 167.59 - (DVBl. 1962, 178) absieht, mit dem das Berufungsurteil - wie noch auszuführen ist - übereinstimmt.

    Diese Frage ist aber im wesentlichen durch das zum "Hamburger Gesetz über Außenwerbung an Brücken" ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1961 - BVerwG I C 167.59 - a.a.O. geklärt worden.

  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1976 - 4 B 93.76
    Schließlich gibt auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Dezember 1975 - 1 BvR 118/71 - (NJW 1976, 559) keinen Anlaß, die Verfassungsmäßigkeit einer landesrechtlichen Vorschrift in Zweifel zu ziehen, die an Brücken, Leitungsmasten und Bäumen, die von allgemein zugänglichen Verkehrs- oder Grünflächen aus sichtbar sind, Werbeanlagen untersagt.
  • BVerwG, 25.06.1965 - IV C 73.65

    Verfassungsmäßigkeit landesrechtlicher Einschränkungen auf dem Gebiet des

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1976 - 4 B 93.76
    Geklärt ist ferner, daß eine nicht gegen Art. 14 GG verstoßende baupflegerische Regelung der hier in Rede stehenden Art auch Art. 12 Abs. 1 GG nicht verletzt (Urteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG IV C 73.65 - [BVerwGE 21, 251 [257]]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1976 - 4 B 93.76
    Die Bezugnahme auf ein Gutachten, von Prof. Dr. Kaiser reicht als Begründung nicht aus (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - [BVerwGE 13, 90 [92]]).
  • BVerwG, 31.07.1974 - IV B 97.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1976 - 4 B 93.76
    Daß ein generelles landesrechtliches Verbot der Werbung an Brücken - jedenfalls insoweit, als an der Brücke Werbung bisher nicht betrieben worden ist - mit Art. 14 GG vereinbar ist, hat auch der beschließende Senat in Übereinstimmung mit dem Urteil des I. Senats vom 29. August 1961 bereits ausgesprochen (Beschluß vom 31. Juli 1974 - BVerwG IV B 97.74 - [S. 4]).
  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 95.76

    Generelles ortsrechtliches Verbot - Reine Wohngebiete - Anbringen von

    Das hat der Senat seither mehrfach wiederholt (Beschlüsse vom 1. Juli 1974 - BVerwG IV B 38.74 - vom 24. August 1976 - BVerwG IV B 93.76 -, bestät. durch Beschl. des BVerfG vom 11. Mai 1977 - 1 BvR 465/76 - vom 6. Juni 1979 - BVerwG 4 B 123.79 -).
  • OVG Saarland, 03.04.2019 - 2 A 22/19

    Zulässigkeit von Brückenwerbung; Bahnbrücke; Begriff der Fassade

    Das hat nichts mit der Frage zu tun, ob und in welchem Umfang die Beklagte als Kommune auf der Grundlage des § 85 Abs. 1 Nr. 1 LBO einzelfallbezogen befugt ist, im Sinne einer positiven, konkret ortsbildbezogenen Gestaltungspflege einschränkende Vorgaben in Örtlichen Bauvorschriften speziell für Werbeanlagen an Brücken in ihrem Stadtgebiet zu erlassen.(vgl. zu den Möglichkeiten der Einschränkung so genannter "Brückenwerbung" etwa BayVerfGH, Urteil vom 23.1.2012 - Vf. 18-VII-09 -, BRS 79 Nr. 143, zu einer Werbeanlagensatzung für das Stadtgebiet von Nürnberg, juris Rn 127, wonach auch insoweit mit Blick auf den Normzweck zumindest ein Differenzierungsgebot zu beachten sein dürfte; ausdrücklich abweichend dagegen zur Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Brückenwerbeverbots in § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 HBauO ohne Rücksicht auf verunstaltende Wirkungen im Einzelfall mit Blick auf den Art. 14 GG VG Hamburg, Urteil vom 20.5.2015 - 6 K 2948/13 -, bei juris mit Rechtsprechungsnachweisen zu einer Vorläuferbestimmung BVerwG, Urteil vom 29.8.1961 - I C 167.59 -, DVBl. 1962, 178; siehe dazu auch § 50 Abs. 5 NBauO für Niedersachsen, dort zur Vorläuferbestimmung in § 49 NBauO a.F. BVerwG, Beschlüsse vom 24.8.1976 - IV B 93.76 -, und vom 31.7.1974 - IV B 97.74 -, betr.
  • BVerwG, 06.06.1979 - 4 B 123.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Daß das Werbeverbot an Brücken mit den Art. 3, 12, 14 GG zu vereinbaren ist, hat der Senat bereits entschieden (vgl. Beschluß vom 24. August 1976 - BVerwG IV B 93.76 -, bestätigt durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 1977 - 1 BvR 465/76 -, und Beschluß des Senats vom 6. Januar 1977 - BVerwG IV B 226.76 -).
  • BVerwG, 06.01.1977 - 4 B 226.76

    Nichtzulassung der Revision

    Das kann aber offenbleiben, weil die Beschwerde ohnehin aus den im Beschluß des Senats vom 24. August 1976 - BVerwG IV B 93.76 - dargelegten Gründen nicht zur Zulassung der Revision führen kann.
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